Anmeldung

Anfrage zur Anmeldung zum nächsten Termin in Ihrer Nähe! Schicken Sie uns Ihre Anfrage für eine der nachfolgenden Kurse oder Untersuchungen im Bezirk ihrer Wahl mit Ihrer Telefonnummer und wir rufen Sie gerne zurück!

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Nachschulung wegen Alkohol bei INFAR

Bei INFAR haben Sie die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen Terminen für eine Nachschulung wegen Alkohol zu wählen. Über unser Sekretariat erfahren Sie geplante Termine für eine Nachschulung, Nachschulungskurse, in allen Bezirken der Steiermark sowie für eine Nachschulung in allen Bezirken im Burgenland und in vielen Bezirken in Kärnten, in Niederösterreich oder Vorarlberg und in ebenfalls in Wien. Die nachfolgende Liste der Kursorte zeigt Ihnen, wo eine Nachschulung, Nachschulungskurse angeboten werden und wie Sie uns erreichen.

Unsere Nachschulungstrainer und Nachschulungstrainerinnen können an mehreren Terminen mit der Nachschulung beginnen. Dabei sind jeweils unterschiedliche Kursarten zu beachten:

  • Nachschulung für alkoholauffällige Verkehrsteilnehmer (Alkoholdelikt, Alkohol im Straßenverkehr, Nachschulung wegen Alkohol, oder auch die Wiederholung der Nachschulung wegen Alkohol)
  • Nachschulung für substanzbeeinträchtigte Verkehrsteilnehmer (Drogen-Delikt oder Medikamentenmißbrauch)
  • Nachschulung für verkehrsauffällige Verkehrsteilnehmer oder
  • Nachschulung aufgrund eines Deliktes im Vormerksystem
  • Nachschulung für Fahranfänger mit Probeführerschein d.h. Kurse bei Führerschein auf Probe
  • Verkehrscoaching (nicht von INFAR angeboten, INFAR ist in manchen Bundesländern Auftragnehmer einer berechtigten Rettungsorganisation)
  • Nachschulung für Kraftfahrer mit besonderen Verkehrsdelikten (z.B. Drogeneinfluss, zu hohe Geschwindigkeit, zu geringer Abstand, Überholen, etc.)

Die Nachschulung kann Personen mit und ohne Führerscheinentzug (abhängig vom Delikt, durch die Behörde angeordnet) betrefen. Um sich für einen Nachschulungstermin in einem Bezirk der Steiermark anzumelden wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat Steiermark, um sich für einen Nachschulungstermin in einem Bezirk im Burgenland anzumelden wenden Sie sich bitte an unseren Kontakt im Burgenland, um sich für einen Nachschulungstermin in einem Bezirk in Körnten anzumelden wenden Sie sich bitte an unseren Kontakt in Kärnten, um sich für einen Nachschulungstermin in einem Bezirk in Niederösterreich anzumelden wenden Sie sich bitte an unseren Kontakt in Niederösterreich, um sich für einen Nachschulungstermin in einem Bezirk in Vorarlberg anzumelden wenden Sie sich bitte an das Sekretariat Vorarlberg, oder um sich für einen Nachschulungstermin in einem Bezirk in Wien anzumelden wenden Sie sich bitte an unseren Kontakt in Wien. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

Außerdem informieren wir Sie gerne über ein Verkehrscoaching bei einer für die Durchführung berechtigten Rettungsorganisation. Zur Organisation und Durchführung des Verkehrscoachings sind die in § 23 Abs. 1 Z 1 bis 4 des SanG genannten Institutionen berechtigt.

Wir sind ständig bemüht, Ihnen weite Wege zu unseren Kursorten zu ersparen. Deshalb haben wir ein möglichst dichtes Netz von Nachschulungsstellen und Untersuchungsstellen aufgebaut. Außerdem sind wir in den meisten Fällen mit unseren Räumlichkeiten im Zentrum der unten aufgeführten Orte und somit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

Aktuelle Termine finden Sie auf der INFAR-Steiermark Hauptseite:

Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten oder spezielle Fragen zur Nachschulung in der Steiermark haben wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat Steiermark.

 

Aktuelle Informationen zur Nachschulung finden Sie auf der INFAR-Vorarlberg Hauptseite:

Nachschulungen werden nicht in allen oben genannten Bezirken angeboten. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten oder spezielle Fragen zur Nachschulung in Vorarlberg haben wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat Vorarlberg.